Allgemeine Geschäftsbedingungen

idlab media GmbH

Stand: 12/2022


Impressum | PDF-Download


  1. Geltung, Vertragsabschluss
    1. Die idlab media GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden.
    2. Die idlab media GmbH kann Angeboten unter den Namen „easyhomepage“, EVERYDAY Kreativbüro“ oder „radspieler|public“ anbieten, für diese Produkte kommen ebenso diese AGB zur Anwendung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
    4. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
    5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag zu jenem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden AGB in Kraft treten.
    6. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schrifterfordernis.
  2. Social-Media-Kanäle

    Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Kunden weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Kunden wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Kunden, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

  3. Konzept- und Ideenschutz

    Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

    1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
    2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
    3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
    4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
    5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
    6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
    7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.
    8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.
  4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
    1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“) sowie des dazugehörigen Pflichtenhefts. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
    2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe, gelten sie als vom Kunden genehmigt.
    3. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
    4. Der Kunde ist Weiteres verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
  5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
    1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
    2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
    3. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.
  6. Termine
    1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
    2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen oder einem Zehntel des Gesamtleistungszeitraums gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Die Frist beginnt mit Zugang des Mahnschreibens an die Agentur.
  7. Vorzeitige Auflösung
    1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
      1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
      2. der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
      3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
    2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
    3. Soweit der Kunde ein Angebot der Dienstleistung „easyhomepage“ angenommen hat, hat er eine 14-Tage –Go-Live Garantie, soweit der Kunde alle erforderlichen und benötigten Daten an die Agentur übermittelt. Sollte dies nicht erfolgen, erspart sich der Kunde die erste Rate seines Hompageangebotes.
  8. Honorar
    1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Nettobudget ohne Umsatzsteuer von € 5.000,-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
    2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
    3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
    4. Wünscht der Kunde im Zuge einer Projektzusammenarbeit aus gegebenem Anlass einer schnellere Fertigstellung des Projekts, als ursprünglich in einem gemeinsamen Zeitplan definiert, und die Agentur bestätigt diesen neuen Zeitplan, so behält sich die Agentur vor, einen Preisaufschlag von bis zu 30% auf die jeweiligen Dienstleistungen zu verrechnen. Dieser Aufschlag gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt, sobald es zu einer schnelleren Fertigstellung kommt, der Auftraggeber wird nicht gesondert darauf hingewiesen.
    5. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
    6. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
  9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
    1. Das Honorar ist 14 Tage ab Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
    2. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 45,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
    3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
    4. Wenn ein Angebot der Dienstleistung „easyhomepage“ angenommen wird, kommt es zu einer monatlichen Abrechnung zum 1. im Vorhinein. Sollte das Angebot nicht mit 1. des Monats beginnen, wird der angebrochene Monat anteilsmäßig verrechnet.
    5. Die Agentur behält es sich vor bei Vertragsabschluss Wertanpassungsklauseln zu vereinbaren. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2019) oder ein an seine Stelle tretender Index.
    6. Weiteres ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
    7. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
    8. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
    9. Soweit der Kunde ein Angebot der Dienstleistung „easyhomepage“ angenommen hat, bleiben alle gekauften Domains im Eigentum der Agentur. Der Kunde hat jedoch nach Kündigung binnen 14 Tagen die Möglichkeit die Domain zum marktüblichen Kaufpreis zu erwerben. Hierzu wird ihm nach Eingang der Rechnung ein AUTH-Code zum Transfer der Domain zugeschickt.
  10. Eigentumsrecht und Urheberrecht
    1. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen, sofern nicht schriftlich anders definiert. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
    2. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
    3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
    4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
    5. Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
    6. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
  11. Kennzeichnung
    1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
    2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
  12. Gewährleistung und Schadenersatz
    1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
    2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
    3. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
    4. Die Punkte 12.1-12.3 gelten nur für Unternehmer. Für Konsumenten iSd KschG gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Gewährleistung.
  13. Haftung und Produkthaftung
    1. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter. Die Agentur haftet jedenfalls auch nicht für einen bestimmten Erfolg.
    2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
    3. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz richten sich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Regresshaftung gem. § 12 PHG ist ausgeschlossen, es sei denn der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der Agentur verursacht wurde und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Eine Haftung, dass die von der Agentur gelieferte Software den Ansprüchen des Kunden genügt, mit dessen bestehenden oder zukünftigen durch dritte erworbene Programme zusammenarbeitet, oder dass jeglicher Software-Fehler behoben werden kann, wird jedenfalls ausgeschlossen.
    4. Für Fehler, die bei der Datenübertragung durch die Post oder elektronischem Wege entstehen und die von der Agentur im laufenden Betrieb nicht erkannt worden sind, übernimmt die Agentur keine Haftung bzw. Gewährleistung. Dasselbe gilt für die Konsequenzen solcher Übertragungsfehler in der weiteren Verarbeitung.
    5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  14. Datenschutz
    1. Bei Nutzung der Plattform speichert die Agentur die nachstehenden Informationen über den Kunden zu Zwecken der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Plattform sowie besseren Serviceleistung der Kunden.
    2. Die vom Kunden an die Agentur im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gegebenen persönlichen Daten (Vorname, Zuname, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten) ("Daten") werden von Die Agentur ausschließlich zur Vermittlung der Angebotes und Vertragsabwicklung durch die Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung, für Werbezwecke von Die Agentur, zur Durchführung des Bonusprogrammes sowie zur Erhöhung des Nutzungskomforts der Website gespeichert und verarbeitet.
    3. Die von der Agentur erfassten persönlichen Daten werden nicht an Dritte übermittelt, außer soweit für die Erbringung der Vermittlungsleistung bzw zur Erfüllung des Angebotes durch den vom Kunden gewählten Anbieter oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich. Die Agentur wird daher den Anbietern die Bestelldaten ihrer Kunden zur Verfügung stellen. Die Agentur kann darüber hinaus anonymisierte, nicht auf einzelne Kunden rückführbare Aufstellungen und Auswertungen an Werbepartner und Anbieter weitergeben bzw für eigene Zwecke nutzen.
    4. Die Agentur behält sich vor, zur Durchführung der vereinbarten Datenverarbeitungen Dienstleister einzusetzen. Eventuelle Kooperationen mit Partnern oder besondere Aktionen, bei denen eine weitergehende Datenverarbeitung erfolgt, werden als solche gekennzeichnet und eine gesonderte Einwilligung der Kunden zur Weitergabe der Daten an Dritte eingefordert. Der Kunden stimmt hiermit der Verwendung der genannten persönlichen Daten für Marketingzwecke von Die Agentur, insbesondere auch der Zusendung von elektronischen Werbenachrichten ausdrücklich zu. Diese Zustimmung zur Verwendung der Daten zu eigenen Marketingzwecken von der Agentur und die Zustimmung zur Kontaktaufnahme für Werbezwecke kann der Kunden jederzeit – auch getrennt voneinander – per E-Mail an people@idlab.at widerrufen.
    5. Eventuelle Zahlungsinformationen werden nur im Kontext einer konkreten Transaktion abgefragt und auch nur für eine konkrete Transaktion gespeichert. Zahlungsdaten werden ausschließlich verschlüsselt abgespeichert und können nicht wiederhergestellt werden.
    6. Die Agentur benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet dazu sogenannte "Cookies", Textdateien, die auf dem Computer des Kunden gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website des Onlineportals durch die Kunden ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse des Kunden) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Der Kunden erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung der durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Der Kunden kann die Installation des Cookies durch eine entsprechende Einstellung seiner Browser Software verhindern und damit der weiteren Datenerhebung widersprechen. In diesem Fall können dem Kunden gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen der Plattform vollumfänglich zur Verfügung stehen.
    7. Unabhängig von einem etwaigen Einsatz von Google Analytics, werden bei Benutzung der Angebote durch die Agentur für statistische Zwecke mit Cookies Daten und Informationen des Kunden bzw über seine Nutzung der Produkte erhoben (zB IP-Adresse, aufgerufene Seiten). Aus diesen Daten erstellt die Agentur ausschließlich allgemeine Statistiken, um die Produkte entsprechend den Bedürfnissen der Kunden besser gestalten zu können. Die Statistiken sind anonymisiert, die einzelnen Daten können nicht auf bestimmte Personen oder IP-Adressen rückgeführt werden. Die Agentur ist berechtigt, diese anonymen Statistiken sowohl für eigene Zwecke zu verwenden als auch an Dritte weiter zu geben.
    8. Die Agentur setzt auch temporäre Cookies ein, um dem Kunden eine komfortablere Nutzung der Plattform zu ermöglichen. Diese Cookies erlauben es, Kundeneinstellungen nach den Bedürfnissen des Kunden zu adaptieren.
    9. Der Kunden stimmt sowohl dem Einsatz von Cookies für statistische Zwecke, als auch für die Adaptierung der Kundeneinstellungen ausdrücklich zu. Es steht dem Kunden frei, durch entsprechende Einstellungen seines Browsers Cookies nur im Einzelfall zu akzeptieren oder gänzlich abzulehnen und damit diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen. Bei Ablehnung von Cookies kann die Nutzung der Plattform oder einzelner Dienste aus technischen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich sein.
    10. In der Plattform können von Social Media Plattformen, wie insbesondere Facebook, betriebene Programme enthalten sein. Diese Programme werden durch Symbole gekennzeichnet. Durch diese Programme wird beim Besuch der gekennzeichneten Websites eine direkte Verbindung zwischen dem Browser des Kunden und dem Server der Social Media Plattform hergestellt. Sofern der Kunden während des Besuches der Plattform auf der Social Media Plattform eingeloggt ist und das Symbol betätigt, kann er Inhalte der Website auf seinen Account verlinken. Die Agentur hat dabei keine Kenntnis über den Inhalt der so übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch die Social Medial Plattformen. Information dazu erhält der Kunden direkt bei den jeweiligen Betreibern. Sofern der Kunden eine Zuordnung der Websites zu seinem Account und einen Datentransfer nicht wünscht, hat er sich vor einem Besuch der Plattform aus seinem Social Media Account auszuloggen.
    11. Die angebotenen Produkte enthalten Links zu anderen Webseiten. Die Agentur ist nicht für die verlinkten Inhalte verantwortlich und übernimmt weder Haftung noch Gewähr für die Richtigkeit der verlinkten Seiten. Auch der Datenschutz auf den verlinkten Seiten ist nicht Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und ist Die Agentur dafür nicht verantwortlich.
  15. Anzuwendendes Recht

    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
    2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz der Agentur örtliche und sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Ist der Kunde Konsument iSd Kschg und hat im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
  17. Elektronische Rechnungslegung

    Die Agentur ist berechtigt dem Kunden elektronische Daten wie z.B. Rechnungen, Project Reports, AGB etc. in elektronischer Form zu übermitteln, und der Kunde erklärt sich mit dieser Art der Zusendung einverstanden.

  18. Zustimmungserklärung für Informations- und Marketingzwecke

    Der Kunde erklärt ausdrücklich seine Zustimmung, dass die Agentur seine Daten (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) zu eigenen Zwecken für Informationen und Marketingmaßnahmen in Verbindung mit Produkten und Dienstleistungen sowie Veranstaltungen verwendet, wobei er sich diesbezüglich auch ausdrücklich mit Telefonanrufen, einschließlich des Sendens von Fernkopien sowie der Zusendung von elektronischer Post (auch als Massensendung) durch die Agentur für derartige Informationen und Marketingmaßnahmen einverstanden erklärt. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

  19. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zeck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.